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AGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der DSVGO überarbeiten wir gerade unsere AGBs. Diese können Sie in Kürze einsehen. Bis dahin gelten die vorhanden AGBs nur eingeschränkt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

die Touristinformationen, nachstehend Vermittlungsstellen genannt, vermitteln über das Buchungssystem der Tourismusgesellschaft Flusslandschaft Elbe GmbH, Schlossstraße 10, 21354 Bleckede, nachstehend „FEG“ abgekürzt, Unterkünfte von Hotels, Gasthäusern, Pensionen, Privatzimmer. und Ferienwohnungsvermieter, nachstehend "Gastgeber“ abgekürzt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Vermittlungsstellen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1.     Stellung der FEG

1.1. Die FEG hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.

1.3. Die FEG haftet auch nicht für eine etwaige Haftung der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag.

2.     Vertragsschluss

2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Ab-schluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grund-lage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Vermittlungsstelle oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

2.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

2.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auf-traggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverant-wortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von ge-buchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 

2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä-rung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder, als dessen Vertreter, die Vermittlungsstelle – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.  

3.     Reservierungen

3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermittlungsstelle oder dem Gastgeber möglich.

3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer von der Vermittlungsstelle oder dem Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

4.     Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Ne-benkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Sie gelten grundsätzlich pro Person und Übernachtung/Frühstück, bei Ferienwohnungen/-häusern pro Nacht und Einheit. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. Objektbe-schreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

5.    Zahlung

5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.

5.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungs-scheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

6.     Rücktritt und Nichtanreise

6.1. Im Falle der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 

6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucher-zimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

6.4. Tritt der Gast vor Reiseantritt vom Reisvertrag zurück, kann der Gastgeber in entsprechender Anwendung des § 651 i Abs. 3 BGB folgende pauschalisiert Entschädigung verlangen:
    Bei einem Rücktritt 30 Tage vor Reiseantritt 10% des vereinbarten Reisepreises    
    Bei einem Rücktritt 10 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt 50% des vereinbarten Reisepreises
    Bei einem Rücktritt 2 Tage bis 3 Tage vor Reiseantritt 75% des vereinbarten Reisepreises
    Bei einem Rücktritt 1 Tag vor Reiseantritt 80% des vereinbarten Reisepreises

6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 

6.7. Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7.    An- und Abreise

7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

7.2. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der Vermitt-lungsstelle spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu räumen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine ent-sprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

8.     Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

8.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine ander-weitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrich-tungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

8.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Stö-rungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Vermittlungsstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen – die Berechtigung zum Rücktritt gem. § 651i BGB bleibt hiervon unberührt. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbe-züglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

8.6. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht-fertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend.

9.     Haftungsbeschränkung

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10.     Verjährung

10.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der Vermittlungsstelle aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der Vermittlungsstelle oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der Vermittlungsstelle als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

10.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monte nach dem En¬de der Hemmung ein.

11.    Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der Vermittlungsstelle findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ent-sprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die Vermittlungsstelle nur an deren Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen des Gastgebers, bzw. der Vermittlungsstelle gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. 
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Vermittelnde Tourismusstellen sind:

Biosphaerium Elbtalaue GmbH
Schlossstraße 10, 21354 Bleckede
Telefon.: 05852  9514 14,
Telefax: 05852 9514 99
E-Mail: info@biosphaerium.de
Homepage: www.biosphaerium.de 

Touristeninformation Samtgemeinde Dahlenburg,
Am Markt 17, 21368 Dahlenburg
Telefon.: 05851 86 28,
Telefax: 05851 86 40
E-Mail: tourist-info@dahlenburg.de,
Homepage: www.dahlenburg.de 

Touristeninformation Samtgemeinde Scharnebeck,
Adendorfer Str. 46, 21379 Scharnebeck
Telefon.: 04136 907 7500,
Telefax: 04136 907 7590
E-Mail: tourismus@scharnebeck.de
Homepage: www.scharnebeck.de 

Haus des Gastes,
Am Markt 5, 19273 Neuhaus 
Telefon.: 038841 207 47,
Telefax: 038841 759 643
E-Mail: info@hausdesgastes-neuhaus.de,
Homepage: www.amt-neuhaus.de

Tourist-Information Winsener Elbmarsch,
Schlossstr. 11 / Marstall
Telefon.: 04171 66 80 75,
Telefax: 04171 55 81 33
E-Mail: touristinfo@stadt-winsen.de,
Homepage: www.winsen.de

Bereitstellung des Buchungssystems durch
Tourismusgesellschaft Flusslandschaft Elbe GmbH,
Industriestraße 10, 21354 Bleckede
Telefon.: 05852  9519 88 0,
Telefax: 05852 95 19 88 8
E-Mail: info@erlebnis-elbe.de,
Homepage: www.erlebnis-elbe.de

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